Quellen verstehen · geprüft am 29.10.2026

Auszahlungslimits im Überblick: vier Fenster, eine Lücke

Beste Casinos verfügbar – DeutschlandStand 29. Oktober 2026
#1Top-Wahl

Winshark · Willkommensbonus300 free spins

Bewertungen (4,939)

5.0Note

Jetzt spielenZu Winshark

18+ · Angebotsbedingungen

18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.

#2Top-Wahl

TuffPuff · Willkommensbonus+240% bonus

Bewertungen (2,450)

5.0Note

Jetzt spielenZu TuffPuff

18+ · Angebotsbedingungen

18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.

#3Top-Wahl

22Bet · Willkommensbonus+250% on your deposit

Bewertungen (2,748)

4.8Note

Jetzt spielenZu 22Bet

18+ · Angebotsbedingungen

18+. Angebotstext, Note und Anzahl der Bewertungen stammen vom Partner und stehen hier so, wie sie geliefert wurden. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt ein finanzielles Risiko.

Die amtliche Whitelist ist kein Verzeichnis vertrauenswürdiger Marken, sondern eine Liste erteilter Erlaubnisse. Jede dieser Erlaubnisse gilt für eine juristische Person, für eine genau benannte Internetseite und für eine einzelne Glücksspielart. Diese Seite erklärt, wie ein Eintrag aufgebaut ist, wie weit er trägt und wo er aufhört.

Vier Zeitfenster und eine Grenze ohne Uhr

Eine Angabe zur Auszahlungshöhe besteht aus zwei Teilen, und nur einer davon wird meistens zitiert. Der zitierte Teil ist die Zahl. Der entscheidende Teil ist die Bezugsgröße: Bezieht sich die Zahl auf einen einzelnen Auftrag, auf einen Tag, auf eine Woche oder auf einen Monat? Dieselbe Zahl beschreibt in jedem dieser vier Fälle einen anderen Sachverhalt.

Damit gibt es fünf Formen, die in Vertragstexten vorkommen: vier mit einer Zeitangabe und eine ohne. Dieses Verzeichnis nennt zu keiner von ihnen eigene Beträge. Es erklärt, wie die Bezugsgröße gelesen wird, aus welcher Quelle jede Form stammt und wie man eine notierte Angabe so festhält, dass sie in einem Monat noch etwas wert ist.

Das Wort, mit dem für dieses Thema geworben wird, lautet „unbegrenzt“. Es steht hier zur Prüfung und wird nicht weitergetragen. Nirgends auf dieser Seite steht, irgendwo werde ohne Maß ausgezahlt; der Befund lautet umgekehrt, dass regelmäßig mehrere Maße gleichzeitig gelten und sie nur in verschiedenen Dokumenten liegen.

Warum die amtliche Liste dazu schweigt

Grundlage dieses Verzeichnisses ist die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführte Übersicht erlaubter Anbieter. Für die Frage nach einer Auszahlungsgrenze ist diese Quelle unbrauchbar, und das ist kein Mangel, sondern ihr Zuschnitt. Ein Eintrag beantwortet eine Rechtsfrage: wer eine Erlaubnis hat, für welche Internetseite, für welche Glücksspielart, für welches Vertriebsgebiet, ab welchem Datum und unter welcher Zuständigkeit.

Betragsgrenzen stehen dort nicht, und sie können dort nicht stehen, weil sie kein Gegenstand der Erlaubnis sind. Wer die Liste mit dieser Frage aufsucht, bekommt kein falsches Ergebnis, sondern gar keines. Genau daraus entsteht ein verbreiteter Fehlschluss: Weil die Behörde dazu nichts sagt, gelte keine Grenze. Richtig ist das Gegenteil — gerade weil keine Behörde hier etwas vorgibt, bleibt der Punkt vollständig bei den Vertragsparteien.

Belastbar bleibt die Liste nur in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Frage gilt, und auch nur für die Vorfrage: Darf dieses Haus hier überhaupt tätig sein? Nachgesehen wird dafür der Name der juristischen Person aus dem Impressum und nicht der Markenname, der auf der Seite groß steht. Ist diese Vorfrage ungeklärt, erübrigt sich jede Rechnung mit Fenstern, und an ihre Stelle tritt § 285 StGB, der die Teilnahme an nicht erlaubtem Glücksspiel mit Strafe bedroht.

Vier Zeitfenster für eine Auszahlungsgrenze und eine Form ohne Zeitangabe
Vier Formen tragen eine Zeitangabe, eine trägt keine. Erst die Bezugsgröße macht eine Zahl lesbar.

Je Antrag: die Form ohne Zeitangabe

Die Form ohne Uhr bezieht sich auf einen einzelnen Vorgang. Sie sagt, wie viel in einem Auftrag beantragt werden kann, und über die Summe mehrerer Aufträge sagt sie nichts. Erkennbar ist sie im Wortlaut daran, dass von Antrag, Auftrag oder Vorgang die Rede ist und keine Zeitbestimmung folgt.

Steht diese Form allein, ist sie die mildeste der fünf, weil der Takt in eigener Hand liegt. Sie hat allerdings eine Nebenwirkung: Jeder zusätzliche Auftrag durchläuft den gesamten Weg erneut. Mehr Aufträge bedeuten mehr Stellen, an denen ein Vorgang liegen bleiben kann, und damit mehr Gelegenheiten für eine Rückfrage.

Nachsehen lohnt sich an dieser Stelle auf eine zweite Angabe, die seltener zitiert wird: eine Mindesthöhe je Auftrag. Trifft sie mit einer Höchsthöhe zusammen, ist nur das Feld zwischen diesen beiden Werten nutzbar, und was unter dem kleineren Wert bleibt, passt in keinen eigenen Auftrag mehr. Wer einen Bestand aufteilen will, legt deshalb beide Angaben nebeneinander, bevor er den ersten Auftrag stellt.

Je Tag: welcher Tag gemeint ist

Bei einer Tagesangabe liegt die Unklarheit nicht in der Zahl, sondern im Wort Tag. Zwei Lesarten sind üblich. Die eine meint einen Kalendertag, der zu einer festgelegten Uhrzeit neu beginnt. Die andere meint einen Zeitraum von vierundzwanzig Stunden, der von jedem Auftrag aus in die Vergangenheit zurückblickt.

Der Unterschied wird am Rand des Zeitraums sichtbar. Beim Kalendertag können zwei Aufträge in kurzem Abstand möglich sein, wenn einer vor und einer nach dem Wechsel liegt. Beim rückblickenden Zeitraum ist dieser Effekt ausgeschlossen, weil kein Stichtag den Blick zurück unterbricht. Eine Zahl, die ohne diese Angabe notiert wurde, ist deshalb nur die Hälfte einer Information.

Hilfreich ist noch eine dritte Frage, die in Vertragstexten oft unbeantwortet bleibt: Zählt der Zeitpunkt des Auftrags oder der Zeitpunkt der Gutschrift? Zwischen beiden liegen die Stationen des Zahlungswegs, und bei einer engen Tagesangabe entscheidet diese Zuordnung darüber, ob ein zweiter Auftrag noch in dasselbe Fenster fällt. Steht dazu nichts, ist die Angabe unbestimmt — und eine unbestimmte Angabe hilft im Streitfall nicht demjenigen, der sich auf sie eingerichtet hat.

Kalenderfenster und rollendes Fenster im Vergleich
Dasselbe Wort steht für zwei Rechenweisen. Welche gemeint ist, entscheidet der Wortlaut.

Je Woche: Kalenderwoche oder sieben Tage

Bei der Woche wiederholt sich dasselbe Problem in größerem Maßstab, und hier hat der Wortlaut zwei verlässliche Erkennungszeichen. Steht im Text ausdrücklich Kalenderwoche, wird kalendarisch gerechnet und das Fenster beginnt an einem festen Wochentag neu. Steht eine Angabe in Tagen, etwa von sieben Tagen, wird rollend gerechnet.

Fehlt jeder Zusatz und steht dort allein das Wort Woche, bleibt offen, welche der beiden Rechenweisen gemeint ist, und erraten lässt sich das aus dem Zusammenhang nicht. Hier ist eine schriftliche Rückfrage beim Veranstalter der kürzere Weg als ein Versuch mit echtem Geld, weil die Antwort zugleich als Beleg taugt. Was im Chatfenster gesagt wurde, taugt dafür nicht.

Für dieses Verzeichnis ist die Unterscheidung noch aus einem anderen Grund wichtig. Eine kalendarische Angabe kann an einem bestimmten Tag im Jahr zu einem Ergebnis führen, das sich eine Woche später nicht wiederholt. Eine Beobachtung an einem einzelnen Tag ist deshalb kein Beweis für die Höhe eines Fensters, sondern nur ein Datenpunkt mit Datum.

Je Monat: und warum § 6c hier nicht gemeint ist

Die Monatsform ist die Form, bei der die meisten Verwechslungen entstehen, weil im Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine ausdrückliche Monatszahl steht. § 6c nennt für Einzahlungen einen Monatsrahmen von im Regelfall 1.000 Euro, der nicht je Haus, sondern für alle erlaubten Anbieter gemeinsam gilt. Abweichen lässt sich davon im Einzelfall, sofern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit geprüft worden ist.

Zusammengetragen wird dieser Rahmen im länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem, kurz LUGAS. Für dieses Verzeichnis ist daran ein Punkt wichtig: Gezählt werden dort Einzahlungen. Kein Register führt eine Spalte, in der ein Fenster für Auszahlungen stünde, und auch kein Auskunftsweg der Aufsicht liefert eine solche Angabe. Die Sperrdatei OASIS gehört in einen anderen Zusammenhang; geführt wird sie beim Regierungspräsidium Darmstadt, und gelöst wird eine Sperre dort nicht früher als nach drei Monaten, und nur auf einen Antrag hin.

Eine Monatsform bei der Auszahlung sieht der Monatszahl aus § 6c nur äußerlich ähnlich. Sie betrifft die Gegenrichtung, sie wird nirgends zentral geführt, und sie gilt je Haus und nicht über Häuser hinweg. Die Probe dafür ist kurz: Ein voll ausgeschöpftes Einzahlungslimit steht einem Auftrag über bereits vorhandenes Guthaben nicht entgegen. Wie sich die fünf Formen untereinander verrechnen, ist unter Arten von Limits bei der Auszahlung durchgerechnet.

Die Form, die nicht beim Veranstalter steht

Eine Form sucht man regelmäßig im falschen Dokument. Vorgaben zur Höhe eines einzelnen Vorgangs setzt auch der Zahlungsdienst, unabhängig davon, von welcher Seite der Vorgang kommt. Nachzulesen sind sie bei diesem Dienst und nicht bei dem Haus, bei dem das Guthaben liegt. Ein eigenes Vertragsverhältnis zu diesem Dienst besteht dabei in der Regel nicht.

Dazu kommen zwei Schritte, die mit Höhe nichts zu tun haben. Die nach PSD2 verlangte starke Kundenauthentifizierung, für Karten in der Form 3-D Secure, ist ein Vorgang für sich: Bricht sie ab, bricht der Auftrag ab. Und Zahlungsdienstleister dürfen unerlaubtes Glücksspiel nicht begünstigen, woraus Prüfungen folgen, an denen ein Vorgang stehen bleiben kann. Beides erscheint auf dem Bildschirm wie eine Betragsgrenze und ist keine.

Prüfbogen mit Bezugsgröße, Quelle und Abrufdatum je Angabe
Ohne Quelle und Abrufdatum ist eine notierte Zahl später nicht mehr nachprüfbar.

Wenn mehrere Fenster übereinanderliegen

Treffen mehrere Angaben zusammen, wird nicht gemittelt und nicht verrechnet. Wirksam ist die kleinste Angabe auf dem Weg, und zwar unabhängig davon, welche davon in der Werbung steht. Dieser Satz ist einfach und wird trotzdem ständig übersehen, weil die Angaben in verschiedenen Dokumenten liegen und niemand sie nebeneinanderlegt.

  1. Jede Angabe mit ihrer Bezugsgröße notieren

    Eine Zahl ohne Bezugsgröße ist unbrauchbar. Notiert werden Zahl, Bezugsgröße und Rechenweise, also ob kalendarisch oder rückblickend gerechnet wird.

  2. Alles auf denselben Zeitraum bringen

    Rechnen Sie jede Angabe auf einen gemeinsamen Zeitraum hoch. Erst dann sind die Angaben vergleichbar; vorher vergleicht man Zeiträume und nicht Beträge.

  3. Die kleinste behalten

    Die kleinste hochgerechnete Angabe beschreibt, was sich in diesem Zeitraum bewegen lässt. Alle größeren Angaben sind für die Rechnung ohne Bedeutung.

  4. Die Quelle zu jeder Angabe festhalten

    Zu jeder Angabe gehört, aus welchem Dokument sie stammt und wann sie abgerufen wurde. Ohne diese beiden Felder ist im Nachhinein nicht mehr zu klären, welcher Textstand galt.

Zwei Einzelheiten entscheiden diese Rechnung häufiger als die Zahlen selbst. Die erste ist der maßgebliche Zeitpunkt, also Auftrag oder Gutschrift. Die zweite ist die Behandlung eines zurückgenommenen Auftrags: Zählt er gegen das Fenster oder nicht? Beides steht entweder im Text oder es steht nicht darin, und beide Antworten sind ausdrücklich nachzulesen.

Was in keinem Fenster steht

Drei Dinge halten einen Betrag zurück, ohne eine Betragsgrenze zu sein, und ihre Verwechslung mit einem Fenster führt regelmäßig in die falsche Rückfrage. Das erste ist die Identifizierung des Kunden, die das Geldwäschegesetz verlangt; sie trifft als Pflicht das Haus und verschiebt gegebenenfalls einen Zeitpunkt, deckelt aber nichts. Fristen, Schwellen und Unterlagenlisten nennt dieses Verzeichnis dazu nicht, weil sie je Haus unterschiedlich gehandhabt werden.

Das zweite ist eine offene vertragliche Bedingung aus einer Aktion. Sie hält Guthaben nach einer anderen Logik zurück: nicht wegen der Höhe, sondern wegen eines nicht erfüllten Punktes. Das dritte ist eine technische Störung an einer Station des Weges, die ohne jeden Betragsbezug wirkt.

Das Erkennungsmerkmal für alle drei ist dasselbe und besteht aus einer Frage: Kommt bei einem niedrigeren Betrag ein anderes Ergebnis heraus? Lautet die Antwort nein, liegt keines der fünf Fenster vor, und eine Rechnung mit Zahlen führt nicht weiter. Dann hilft nur, den Wortlaut der Meldung mit Datum zu sichern und die Stelle zu fragen, in deren Abschnitt der Vorgang steht.

Was hier entsteht und was nicht entsteht

Für die Einordnung lohnt ein Blick auf das Spiel selbst, denn ein Fenster wirkt nur auf das, was vorhanden ist. Im erlaubten virtuellen Automatenspiel liegt die Obergrenze für den Einsatz nach § 22a Abs. 7 GlüStV 2021 bei einem Euro pro Spiel, ein Spiel läuft nach Abs. 6 im Schnitt wenigstens fünf Sekunden lang, nach Abs. 4 setzt jede Runde eine ausdrückliche Handlung voraus, nach Abs. 10 ist das Spiel an mehreren Automaten zur selben Zeit ausgeschlossen, und nach Abs. 9 geht es nach einer bestätigten Warnung erst fünf Minuten später weiter.

Für dieses Thema ist Abs. 8 der wichtigste: Dort dürfen Einsätze und Gewinne nicht aufgespart werden, um sie später einzusetzen. Damit fehlt dem erlaubten Automatenspiel der Mechanismus, der in anderen Angeboten die auffälligen Summen aufbaut. Wie hoch es gehen kann, muss niemand schätzen — nach Abs. 3 sind Spielregeln und Gewinnplan verfügbar, die Gewinnaussichten zufällig und die Chancen gleich, und dort, wo ein Einsatz getätigt wird, stehen die Wahrscheinlichkeit für den Höchstgewinn und die mittlere Auszahlungsquote. Nach Abs. 1 braucht zudem jedes einzelne Spiel eine eigene Erlaubnis.

Diese Vorschriften gelten nicht für Roulette und lebende Tische. Solche Spiele sind Online-Casinospiele; § 22a ist auf sie nicht anwendbar, über die Erlaubnis entscheiden die Länder, und damit auch darüber, wo ein solches Angebot zugänglich ist. Welche Länder und welche Häuser das betrifft, steht in der amtlichen Quelle und nicht hier, weil eine Abschrift zwischen zwei Prüftagen altert. Häufig zitiert wird in diesem Zusammenhang die Entscheidung des LG Memmingen vom 03.07.2025 zum Az. 34 O 1733/24; Rechtskraft hat sie nicht, über die Berufung entscheidet das OLG München.

Ein Schlusswort zum Rahmen: Diese Seite informiert Personen ab 18 Jahren und empfiehlt kein Spiel. Glücksspiel kann süchtig machen, und die Aussicht auf eine große Auszahlung gehört zu den Punkten, an denen eine eigene Grenze am leichtesten nachgibt. Rat am Telefon gibt die BZgA, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Gebühren entstehen nicht, ein Name muss nicht genannt werden, und angerufen wird dafür die 0800 1 37 27 00.

Häufige Fragen

Steht in der amtlichen Whitelist, wie hoch eine Auszahlung sein darf?

Nein. Ein Eintrag nennt den Erlaubnisinhaber, die eingetragenen Internetseiten, die Glücksspielart, das Vertriebsgebiet, die zuständige Behörde und das Erlaubnisdatum. Betragsgrenzen für Auszahlungen kommen dort nicht vor, und zwar in keiner der geführten Glücksspielarten.

Gibt es für die Auszahlungshöhe eine gesetzliche Vorgabe?

Nicht im Glücksspielstaatsvertrag 2021. Dort betrifft § 6c die Einzahlung, § 22a Abs. 7 den Einsatz je Spiel und § 22a Abs. 6 den Spieltakt. Eine Obergrenze für den Betrag, der ein Spielkonto in Richtung Bank verlässt, ist an keiner Stelle angeordnet.

Was bedeutet eine Grenze je Antrag?

Sie bezieht sich auf einen einzelnen Auftrag und sagt über die Summe mehrerer Aufträge nichts. Erkennbar ist sie daran, dass im Wortlaut von einem Antrag, einem Auftrag oder einem Vorgang die Rede ist und keine Zeitangabe daneben steht. Fehlt die Zeitangabe wirklich, bestimmen Sie das Tempo selbst.

Welcher Tag ist bei einer Tagesgrenze gemeint?

Das muss der Wortlaut hergeben. Gemeint sein kann ein Kalendertag, der zu einer festen Uhrzeit neu beginnt, oder ein Zeitraum von vierundzwanzig Stunden, der vom jeweiligen Auftrag aus zurückblickt. Steht dazu nichts, ist die Angabe unbestimmt, und eine schriftliche Rückfrage beim Veranstalter ist der kürzere Weg als ein Versuch.

Woran erkenne ich, ob eine Woche kalendarisch oder rollend gerechnet wird?

An der Wortwahl. Eine Kalenderrechnung kündigt sich durch Begriffe wie Kalenderwoche oder Kalendermonat an, eine rollende Rechnung durch eine Angabe in Tagen. Fehlt jeder Zusatz, sind beide Rechenweisen möglich — und sie führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Hat eine Monatsgrenze bei der Auszahlung mit § 6c zu tun?

Nein, auch wenn beide das Wort Monat enthalten. § 6c nennt für Einzahlungen einen Monatsrahmen von im Regelfall 1.000 Euro, der nicht je Haus, sondern für alle erlaubten Anbieter gemeinsam gilt und im länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem LUGAS zusammengetragen wird. Eine Monatsgrenze bei der Auszahlung stammt dagegen aus einem Vertragstext und wird nirgends zentral gezählt.

Warum bricht ein Vorgang ab, obwohl keine Grenze erreicht ist?

Weil zwischen Spielkonto und Bankkonto Schritte liegen, die mit Beträgen nichts zu tun haben. Die von PSD2 geforderte Authentifizierung, bei Kartenzahlung 3-D Secure, zählt als eigener Schritt, und Zahlungsdienstleister dürfen unerlaubtes Glücksspiel nicht begünstigen, woraus Prüfungen der Zulässigkeit folgen. Beides sieht nach einer Grenze aus und ist keine.

Wo finde ich Hilfe und wie funktioniert eine Sperre?

Beratung am Telefon leistet die BZgA, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Kosten entstehen keine, ein Name ist nicht nötig, und gewählt wird dort die 0800 1 37 27 00. Eine Sperre läuft über OASIS, die Sperrdatei beim Regierungspräsidium Darmstadt; mit LUGAS hat sie nichts zu tun, und gelöst wird sie dort nicht früher als nach drei Monaten, und nur auf einen Antrag hin.

Zum Verzeichnis · Einen Eintrag lesen · Quellen und Korrekturen